Ist Ihre Webseite schon barrierefrei?

26. Juni 2025 | Recht, Know-how

Es wird mal wieder für Beschäftigung mit fachfremden, nichtsdestotrotz wichtigen Themen gesorgt, denn ab dem 28. Juni gilt für viele unserer aller Webseiten das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). In einer PDF-Kurzinfo habe ich die wichtigsten Punkte einmal möglichst praxisnah für KMUs zusammengestellt – unkompliziert kann unser Gesetzgeber nicht mehr, selbst meine kleine Arbeitshilfe hat noch zwei Seiten.

Sollte bei Ihrer Webseite Handlungsbedarf bestehen – sei es als gesetzliches Muss oder „nur“ aus Ihrer eigenen Überzeugung –, so stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Möglicherweise sind es ja nur kleine Handgriffe, die große Verbesserungen im Sinne der Barrierefreiheit herbeiführen könnten.

Meines Erachtens müssten die meisten meiner Kundinnen und Kunden gar nichts tun, aber allein der freundliche Menschenverstand sagt ja vielleicht anderes… Ich würde auf jeden Fall die eigene Webseite einmal im Hinblick auf die wichtigsten Details hinsichtlich der Barrierefreiheit checken und auch irgendwo einen Text platzieren in ungefähr dieser Art: „Liebe Besucher*nnen, wir bemühen uns stets, unsere Webseite und ihre Nutzung barrierefrei zu gestalten. Sollte Ihnen bei Ihrem Besuch ein Detail auffallen, in dem wir uns noch verbessern können, so lassen Sie uns das bitte in einer kurzen Info an (Mailadresse) wissen und wir kümmern uns dann darum. Vielen Dank!“

Es ist ein bißchen wie anfangs bei der DSGVO: wirkliche Klarheit gibt es noch nicht. Wie auch, bei den Millionen technischer Dinge, die die Wundertüte Internet bereithält? Man kann also nur sein Bestes tun und hoffen. Und ab spätestens jetzt immer auch die Barrierefreiheit im Blick behalten…

Lassen Sie uns darüber beratschlagen, falls relevant – ich unterstütze Sie gerne.

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